Empfehlung zum Mitgliederwechsel innerhalb von BVL-Vereinen
26.03.2026Für ein gedeihliches Miteinander und für die Außenwirkung ist es sinnvoll, dass ein Mitgliederwechsel von einem BVL-Mitgliedsverein zu einem anderen BVL-Mitgliedsverein nach einer einheitlichen Regelung abgewickelt werden kann, auch wenn die Kündigungsfrist, regelmäßig zum 30.09. eines Jahres, bereits verstrichen ist. Der Vorstand hat deshalb eine Handlungsempfehlung für diese Fälle beschlossen.