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Steuerbescheid: Elektronische Bekanntgabe DIVA ab 2027

Steuerbescheid: Elektronische Bekanntgabe DIVA ab 2027

Die Neufassung von § 122a AO erlaubt den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Ab 2027 darf Ihr Finanzamt Ihnen Bescheide und sonstige Schreiben direkt in Mein ELSTER bereitstellen. Bis dahin bekommen Sie Ihre Post vom Finanzamt weiterhin per Brief, wenn Sie bislang nicht in die elektronische Bereitstellung eingewilligt haben.

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VDB und FSC: Kein Datenabruf für gekündigte Mitglieder + Widerruf Vollmacht

VDB und FSC: Kein Datenabruf für gekündigte Mitglieder + Widerruf Vollmacht

Für gekündigte Mitglieder (ab Datum Wirksamkeit Kündigung) darf gemäß § 80 a Abs. 1 S. 4 AO kein Datenabruf mehr für die vorausgefüllte Steuererklärung vorgenommen werden. Deshalb müssen angezeigte bzw. angelegte Vollmachten widerrufen werden (§ 383b Abs. 1 Nr. 2).

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Tipps zur Antragsveranlagung 2021: Abgabefrist 31.12.2025

Tipps zur Antragsveranlagung 2021: Abgabefrist 31.12.2025

Das sollten Sie wissen, um Ihre offenen 2021er Steuerfälle rechtssicher abzuhandeln:

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Lohnsteuerermäßigungsanträge per Elsterübertragung möglich

Lohnsteuerermäßigungsanträge per Elsterübertragung möglich

Seit dem 01.10.2021 besteht die Möglichkeit lohnsteuerliche Anträge, wie bspw. den Lohnsteuerermäßigungsantrag oder den Steuerklassenwechsel, per Elster an das Finanzamt zu übermitteln.

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