Aktuelle BVL-Fachinformation
07.07.2026Hier können Sie sich die aktuelle BVL-Fachinformation herunterladen.
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Für ein gedeihliches Miteinander und für die Außenwirkung ist es sinnvoll, dass ein Mitgliederwechsel von einem BVL-Mitgliedsverein zu einem anderen BVL-Mitgliedsverein nach einer einheitlichen Regelung abgewickelt werden kann, auch wenn die Kündigungsfrist, regelmäßig zum 30.09. eines Jahres, bereits verstrichen ist. Der Vorstand hat deshalb eine Handlungsempfehlung für diese Fälle beschlossen.
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 findet eine länderübergreifende Online-Befragung der Angehörigen der steuerberatenden Berufe sowie der Bürgerinnen und Bürger im gesamten Bundesgebiet – mit Ausnahme von Hessen – statt. Im Mittelpunkt der Befragung steht der angebotene Service der Finanzämter.
In der letzten Zeit sind vermehrt Fälle aufgetreten, bei denen in der Vollmachtsdatenbank elektronisch eine Vollmacht hinterlegt ist, diese Vollmacht aber bei den Finanzämtern nicht in den Grunddaten des Steuerfalles eingearbeitet war. Dies führte dazu, dass Steuerbescheide nicht an den bevollmächtigten Berater, sondern an deren Mandanten bekanntgegeben wurden.