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Beratungsbefugnis bei Mitgliedern mit Photovoltaikanlagen

Beratungsbefugnis bei Mitgliedern mit Photovoltaikanlagen

Lohnsteuerhilfevereine haben nun endlich Beratungsbefugnis für Betreiber:innen einer kleinen Photovoltaikanlage bis zu 30 kW. Die Einnahmen sind steuerfrei, die Photovoltaikanlage wird ohne Umsatzsteuer erworben. Doch was gibt es für Sie als Beratungsstellenleiter:in zu beachten?

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Keine Anzeigepflicht von Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2023

Keine Anzeigepflicht von Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2023

Betreiber:innen einer Photovoltaikanlage gelten als Gewerbetreibende, welche grundsätzlich einen Gewerbebetrieb anzeigen und beim Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen müssen. Dies entfällt für bestimmte Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen ab 01.01.2023.

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Redaktioneller Beitrag | Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen

Redaktioneller Beitrag | Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 besteht Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine bei Steuerpflichtigen mit begünstigten Photovoltaikanlagen. Aus diesem Anlass können nun Lohnsteuerhilfevereine eine Vielzahl von Steuerpflichtigen beraten, die bisher nicht Mitglieder werden konnten.

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