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Sonderbonus ab 2026: E-Mail-Adressen sammeln lohnt sich weiterhin

Sonderbonus ab 2026: E-Mail-Adressen sammeln lohnt sich weiterhin

Sofern Sie auf Grund der Cloudsicherung bonusberechtig sind, wollen wir auch dieses Jahr wieder einen Sonderbonus ausschütten, wenn Sie von mindestens 50 % Ihrer aktiven Mitglieder eine gültige E-Mail-Adresse gespeichert haben.

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Neumitglieder-Bonus von Beitrittserklärung abhängig

Neumitglieder-Bonus von Beitrittserklärung abhängig

Eine Voraussetzung für den Neumitgliederbonus ist neben der Abrechnung eines Beitrages (L-Datum muss zwischen dem 01.01. und 31.08.2025 liegen, Abrechnung muss bis zum 10.09.2025 übermittelt worden sein) auch das Vorhandensein einer unterschriebenen Beitrittserklärung.

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Bonus-Auszahlung 2025 erfolgt bis zum 15.12.

Bonus-Auszahlung 2025 erfolgt bis zum 15.12.

Die Bonus-Auszahlung 2025 ist geplant bis zum 15.12.

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Neues Bonuskriterium: fristgerechte Kooperation – Kürzung ab 2. fehlender Rückmeldung

Neues Bonuskriterium: fristgerechte Kooperation – Kürzung ab 2. fehlender Rückmeldung

Mit der stetig steigenden Mitgliederzahl steigt leider auch die Anzahl der Beschwerden. Deshalb ist fristgerechte Kooperation unabdingbar und ab sofort auch ein Bonuskriterium. Das bedeutet, dass ab der 2. fehlenden Rückmeldung der Bonus um die jeweiligen Mitgliedsbeiträge gekürzt wird. Bei weiter fehlenden Rückmeldungen behält sich der Verein tiefgreifendere Bonuskürzungen bis hin zur kompletten Streichung vor.

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