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Tipps zum Ansatz der Tagespauschale für Homeoffice-Tage

Tipps zum Ansatz der Tagespauschale für Homeoffice-Tage

Für die Tagespauschale für Homeoffice-Tage ist gesetzlich keine Mindestarbeitszeit in der häuslichen Wohnung vorgegeben. Denkbar ist daher auch ein Ansatz bei Handwerkern:innen, Busfahrern:innen oder Mitgliedern mit Vermietungsobjekten, auch wenn die Tätigkeit zeitlich nur kurz im Homeoffice ausgeübt wird.

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Häusliches Arbeitszimmer | BMF zur Neuregelung

Häusliches Arbeitszimmer | BMF zur Neuregelung

Das BMF hat ein Schreiben zur Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Homeoffice-Pauschale im Sinne des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b und 6c EStG veröffentlicht. Die Neuregelung ‒ und mit ihr das neue BMF-Schreiben vom 15.08.2023 ‒ ist für nach dem 31.12.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten anzuwenden.

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