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Keine Anzeigepflicht von Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2023

Keine Anzeigepflicht von Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2023

Betreiber:innen einer Photovoltaikanlage gelten als Gewerbetreibende, welche grundsätzlich einen Gewerbebetrieb anzeigen und beim Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen müssen. Dies entfällt für bestimmte Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen ab 01.01.2023.

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