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Keine Anzeigepflicht von Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2023

Keine Anzeigepflicht von Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2023

Betreiber:innen einer Photovoltaikanlage gelten als Gewerbetreibende, welche grundsätzlich einen Gewerbebetrieb anzeigen und beim Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen müssen. Dies entfällt für bestimmte Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen ab 01.01.2023.

Die Pflicht für Betreiber:innen von kleinen PV-Anlagen zur steuerlichen Anzeige über die Aufnahme des Gewerbebetriebs und des Ausfüllens des steuerlichen Erfassungsbogen entfällt. Voraussetzung ist gem. BMF v. 12.06.2023, dass es sich um eine PV-Anlage handelt,

Dies gilt auch, wenn Betreiber:innen umsatzsteuerfreie Vermietungseinkünfte erzielen.

Mehr Infos zum Thema Photovoltaikanlage:

Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.