Betreiber:innen einer Photovoltaikanlage gelten als Gewerbetreibende, welche grundsätzlich einen Gewerbebetrieb anzeigen und beim Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen müssen. Dies entfällt für bestimmte Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen ab 01.01.2023.
Die Pflicht für Betreiber:innen von kleinen PV-Anlagen zur steuerlichen Anzeige über die Aufnahme des Gewerbebetriebs und des Ausfüllens des steuerlichen Erfassungsbogen entfällt. Voraussetzung ist gem. BMF v. 12.06.2023, dass es sich um eine PV-Anlage handelt,
Dies gilt auch, wenn Betreiber:innen umsatzsteuerfreie Vermietungseinkünfte erzielen.
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