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Sonderbonus ab 2026: E-Mail-Adressen sammeln lohnt sich weiterhin

Sonderbonus ab 2026: E-Mail-Adressen sammeln lohnt sich weiterhin

Sofern Sie auf Grund der Cloudsicherung bonusberechtig sind, wollen wir auch dieses Jahr wieder einen Sonderbonus ausschütten, wenn Sie von mindestens 50 % Ihrer aktiven Mitglieder eine gültige E-Mail-Adresse gespeichert haben.

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Neumitglieder-Bonus von Beitrittserklärung abhängig

Neumitglieder-Bonus von Beitrittserklärung abhängig

Eine Voraussetzung für den Neumitgliederbonus ist neben der Abrechnung eines Beitrages (L-Datum muss zwischen dem 01.01. und 31.08.2025 liegen, Abrechnung muss bis zum 10.09.2025 übermittelt worden sein) auch das Vorhandensein einer unterschriebenen Beitrittserklärung.

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Bonus-Auszahlung 2025 erfolgt bis zum 15.12.

Bonus-Auszahlung 2025 erfolgt bis zum 15.12.

Die Bonus-Auszahlung 2025 ist geplant bis zum 15.12.

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