Aktuelle BVL-Fachinformation
07.07.2026Hier können Sie sich die aktuelle BVL-Fachinformation herunterladen.
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Haben Sie sich schon einmal über Nachfolgeregelungen Ihrer Beratungsstelle Gedanken gemacht?
Die Neufassung von § 122a AO erlaubt den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Ab 2027 darf Ihr Finanzamt Ihnen Bescheide und sonstige Schreiben direkt in Mein ELSTER bereitstellen. Bis dahin bekommen Sie Ihre Post vom Finanzamt weiterhin per Brief, wenn Sie bislang nicht in die elektronische Bereitstellung eingewilligt haben.
Für die Tagespauschale für Homeoffice-Tage ist gesetzlich keine Mindestarbeitszeit in der häuslichen Wohnung vorgegeben. Denkbar ist daher auch ein Ansatz bei Handwerkern:innen, Busfahrern:innen oder Mitgliedern mit Vermietungsobjekten, auch wenn die Tätigkeit zeitlich nur kurz im Homeoffice ausgeübt wird.
Falscher Bescheid, Einspruch und folgend eine negative Einspruchsentscheidung. Bei Vorliegen einer Einspruchsentscheidung besteht grundsätzlich nur noch die Möglichkeit einer Klage – in Ausnahmefällen der schlichte Änderungsantrag. Wie Sie als Beratungsstellenleiter:in vorgehen sollten, zeigen wir Ihnen hier.
Das sollten Sie wissen, um Ihre offenen 2021er Steuerfälle rechtssicher abzuhandeln:
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 besteht Beratungsbefugnis für Ferienwohnungen und Garagen ausschließlich dann, wenn der Steuerpflichtige die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt – eine Neuerung für Beratungsstellenleiter:innen, für die Sie hier Hinweise und Tipps zur Umsetzung in der Praxis finden.
Mit der Neuerung des § 87a AO dürfen rechts- und steuerberatende Berufe nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren. Sie sollten Ihre elektronische Kommunikation vor allem bei fristkritischen Nachrichten umstellen.
Die Kleinunternehmer-Regelung ist einfach: es fällt keine Umsatzsteuer an. Was müssen Sie aber als Beratungsstellenleiter:in beachten, wenn Sie zur Regelbesteuerung wechseln (müssen)?