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Vollmacht | Bekanntgabe nur über Vollmachtsdatenbank (VDB) nicht über Ergänzende Angaben

Vollmacht | Bekanntgabe nur über Vollmachtsdatenbank (VDB) nicht über Ergänzende Angaben

Die Möglichkeit zur Erfassung einer Einmalbekanntgabe-Vollmacht ist ab dem Veranlagungsjahr 2023 ersatzlos entfallen. Stattdessen ist die Bekanntgabevollmacht über die Vollmachtsdatenbank anzuzeigen. Eine „Umgehung“ durch Nutzung der Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung (Zeile 37) ist nicht erwünscht.

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EPP in der Praxis | Was müssen Sie als Berater:in wissen?

EPP in der Praxis | Was müssen Sie als Berater:in wissen?

Im Jahr 2022 wurde die Energiepreispauschale ausbezahlt. Zunächst an Arbeitnehmer:innen, dann an Rentner:innen und Pensionäre:innen. Im Jahr 2023 erhalten nun auch endlich Studierende die EPP. Doch was gibt es für Sie als Beratungsstellenleiter:in bei der EPP zu beachten?

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Beratungsbefugnis bei Mitgliedern mit Photovoltaikanlagen

Beratungsbefugnis bei Mitgliedern mit Photovoltaikanlagen

Lohnsteuerhilfevereine haben nun endlich Beratungsbefugnis für Betreiber:innen einer kleinen Photovoltaikanlage bis zu 30 kW. Die Einnahmen sind steuerfrei, die Photovoltaikanlage wird ohne Umsatzsteuer erworben. Doch was gibt es für Sie als Beratungsstellenleiter:in zu beachten?

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Neuberechnung des Rentenfreibetrages wegen Mütterrente

Neuberechnung des Rentenfreibetrages wegen Mütterrente

Mit dem Urteil vom 14.12.2022 (Az. X R 24/20) hat der BFH entschieden, dass der Rentenfreibetrag neu zu berechnen bzw. zu erhöhen ist, wenn eine Erhöhung der Rente um die sog. Mütterrente erfolgt. Wir sehen derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf für Sie als Beratungsstelle.

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Häusliches Arbeitszimmer | BMF zur Neuregelung

Häusliches Arbeitszimmer | BMF zur Neuregelung

Das BMF hat ein Schreiben zur Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Homeoffice-Pauschale im Sinne des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b und 6c EStG veröffentlicht. Die Neuregelung ‒ und mit ihr das neue BMF-Schreiben vom 15.08.2023 ‒ ist für nach dem 31.12.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten anzuwenden.

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Keine Anzeigepflicht von Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2023

Keine Anzeigepflicht von Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2023

Betreiber:innen einer Photovoltaikanlage gelten als Gewerbetreibende, welche grundsätzlich einen Gewerbebetrieb anzeigen und beim Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen müssen. Dies entfällt für bestimmte Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen ab 01.01.2023.

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Grundrentenzuschlag – fehlerhafte Datenübermittlung

Grundrentenzuschlag – fehlerhafte Datenübermittlung

Seit 01.01.2021 ist das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) in Kraft. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Grundrentenzuschlag steuerfrei gestellt. Die Regelung des § 3 Nummer 14a EStG findet rückwirkend zum 01.01.2021 Anwendung.

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Update: Härtefallhilfen für Öl, Flüssiggas & Pellets | Beratungsbefugnis bei Antragstellung?

Update: Härtefallhilfen für Öl, Flüssiggas & Pellets | Beratungsbefugnis bei Antragstellung?

Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der gestiegenen Energiepreise Härtefallhilfen für Privathaushalte beschlossen. Für die Abwicklung der Beantragung und Auszahlung sind die Bundesländer verantwortlich. Die Antragstellung ist bundeslandspezifisch geregelt. Derzeitiges Fazit zur Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine: Es besteht keine Beratungsbefugnis und keine Verpflichtung zur Antragstellung aufgrund einer Mitgliedschaft. Es gibt keine Erlaubnis zur Antragstellung für Lohnsteuerhilfevereine,

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Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und Erstattungen

Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und Erstattungen

Rückwirkend zum 01.01.2019 hat der Bundesgesetzgeber eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung mit 1,8 % pro Jahr beschlossen.

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Gesetzgebung | Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten (Bundesregierung)

Gesetzgebung | Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am 31.08.2022 das 8. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Danach soll ab dem 01.01.2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen, bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden.

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