Vollmacht | Bekanntgabe nur über Vollmachtsdatenbank (VDB) nicht über Ergänzende Angaben
24.06.2024Die Möglichkeit zur Erfassung einer Einmalbekanntgabe-Vollmacht ist ab dem Veranlagungsjahr 2023 ersatzlos entfallen. Stattdessen ist die Bekanntgabevollmacht über die Vollmachtsdatenbank anzuzeigen. Eine „Umgehung“ durch Nutzung der Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung (Zeile 37) ist nicht erwünscht.