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Steuersoftware

Wählen Sie Ihr Steuerprogramm

  • Für Steuererklärungen, die Bereiche außerhalb des § 4 Nr. 11 StBerG tangieren (Module: LSt, USt, GewSt, EÜR), besteht eine Begrenzung auf einen Mandanten (für die eigene Einkommensteuererklärung)
  • Lizenzerweiterungen sind für verschiedene Module jederzeit auf eigene Rechnung bei Steuersoft erhältlich
  • Sämtliche Veranlagungszeiträume ab 1995 sind aus dem Mandanten aufrufbar (kein Programmwechsel nötig)
  • Datenübernahme aus dem Vorjahr und in das Vorjahr zurück sind möglich
  • Direkte Formulareingabe
  • Netzwerkfähig
  • Integrierte Cloud-Sicherung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Nur unter Windows lauffähig, keine Mac-Unterstützung
  • Für eine fehlerfreie Berechnung sind regelmäßige Updates erforderlich
  • Das Programm ist unbegrenzt mandantenfähig für Steuerpflichtige gem. § 4 Nr. 11 StBerG
  • Nach Übergabe der Steuersoftware müssen alle neu zu bearbeiteten Lohnsteuerhilfe-Fälle über dieses Programm erstellt werden (sofern dies nicht der Fall ist, wird die Nutzungsgebühr in Höhe von 167 € zzgl. USt. in Rechnung gestellt)

Unter folgenden Voraussetzungen wird das Steuerprogramm berechnet:

  • Unterjähriger Wechsel des Steuerprogramms
  • Kostenfreier Ticket-Support mit Buhl Data
  • Pro mitgelieferter Garantienummer auf 20 Arbeitsplätzen installierbar.
  • Pro Veranlagungszeitraum ist eine separate Tax-Installation notwendig
  • Kostenpflichtige Erhöhung um jeweils weitere 20 Arbeitsplätze pro Garantienummer jederzeit möglich
  • Cloud-Sicherung auf dem ALH-Server

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Nur unter Windows lauffähig, keine Mac-Unterstützung
  • Für eine fehlerfreie Berechnung sind regelmäßige Updates erforderlich
  • Das Programm ist unbegrenzt mandantenfähig für Steuerpflichtige gem. § 4 Nr. 11 StBerG
  • Nach Übergabe der Steuersoftware müssen alle neu zu bearbeiteten Lohnsteuerhilfe-Fälle über dieses Programm erstellt werden (sofern dies nicht der Fall ist, wird die Nutzungsgebühr in Höhe von 167 € zzgl. USt. in Rechnung gestellt)

Unter folgenden Voraussetzungen wird das Steuerprogramm berechnet:

  • Unterjähriger Wechsel des Steuerprogramms

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Die elektronische Steuererklärung

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Tel. (08724) 966 740 300
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