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Häusliches Arbeitszimmer | BMF zur Neuregelung

Häusliches Arbeitszimmer | BMF zur Neuregelung

Das BMF hat ein Schreiben zur Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Homeoffice-Pauschale im Sinne des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b und 6c EStG veröffentlicht. Die Neuregelung ‒ und mit ihr das neue BMF-Schreiben vom 15.08.2023 ‒ ist für nach dem 31.12.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten anzuwenden.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Für die zuvor geltende Rechtslage bleibt weiterhin das BMF-Schreiben vom 06.10.2017 maßgeblich.

➜ Das BMF und die Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer sind Thema des Webinars 2024-1.

Download BMF-Schreiben:


Beitragsbild © djile – stock.adobe.com

Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.