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Umfrageergebnis zur neuen Beitragsordnung: Angepasste finale Variante auf Basis Ihrer Rückmeldungen

Umfrageergebnis zur neuen Beitragsordnung: Angepasste finale Variante auf Basis Ihrer Rückmeldungen

Vielen Dank für die hohe Beteiligung und die zahlreichen praxisnahen Rückmeldungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Beitragsordnung ab dem 01.01.2027.

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 Anpassung der Beitragsordnung zum 01.01.2027 – Ihre Abstimmung ist gefragt

 Anpassung der Beitragsordnung zum 01.01.2027 – Ihre Abstimmung ist gefragt

Die derzeitige Beitragsordnung gilt seit dem 01.01.2023. Seitdem haben sich sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen an die steuerliche Beratung spürbar verändert. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Ihre Meinung zur Anpassung der Beitragsordnung.

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Kooperationen mit Gewerkschaften und Sonstige – Erlass Aufnahmegebühr 15 €

Kooperationen mit Gewerkschaften und Sonstige – Erlass Aufnahmegebühr 15 €

Wir verzichten auf die ansonsten fällige Aufnahmegebühr für Neumitglieder, wenn diese sich als Mitglieder der nachfolgenden Organisationen ausweisen.

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Neue Beitragsordnung 2023 | Offene Altbeiträge 2022

Neue Beitragsordnung 2023 | Offene Altbeiträge 2022

Beratungsstellenleiter:innen können für den Beitrag 2022 bei Bestandsmitgliedern (Beitritt bis 31.12.2022) noch wahlweise die alte oder neue Beitragsordnung verwenden. Bei Mitgliedern mit Beitritt ab 01.01.2023 gilt für den Beitrag 2023 und rückwirkende Beiträge zwingend die neue Beitragsordnung.

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Neue Beitragsordnung 2023 | alte Flyer bis 31.12.2022 verteilen

Neue Beitragsordnung 2023 | alte Flyer bis 31.12.2022 verteilen

Bitte beachten Sie, dass unsere Flyer einen Hinweis zur Beitragsordnung gültig bis 31.12.2022 beinhalten. Unsere Beitragsordnung ändert sich zum 01.01.2023. Aus wettbewerbs- und haftungsrechtlichen Gründen müssen deshalb die alten Flyer bis zum 31.12.2022 verteilt oder vernichtet werden.

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Neue Beitragsordnung ab 01.01.2023 | Argumentationshilfe

Neue Beitragsordnung ab 01.01.2023 | Argumentationshilfe

Die neue Beitragsordnung mit einer progressiv ansteigenden Erhöhung von 2,5, 5 und 10 % wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie ist ab dem 01.01.2023 anzuwenden.

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