Die derzeitige Beitragsordnung gilt seit dem 01.01.2023. Seitdem haben sich sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen an die steuerliche Beratung spürbar verändert. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Ihre Meinung zur Anpassung der Beitragsordnung.
Inhaltsverzeichnis
- Änderungsmöglichkeiten zur Bemessungsgrundlage
- Beratungsbefugnis: V+V und KAP ohne Grenzen ab dem 01.09.?
- Anpassung von Struktur & Beitragshöhen
- Rahmenbedingungen und Marktumfeld
- Wichtig: weiterhin kein Ermessensspielraum
- Ihre Einschätzung ist gefragt – Abstimmung bis zum 10.05.2026
- Ausblick
Änderungsmöglichkeiten zur Bemessungsgrundlage
V+V Faktor 250 % anstatt Erhöhungsstufe?
Eine differenziertere Berücksichtigung einzelner Einkunftsarten erscheint nun doch möglich, anders als vermutet!
Insbesondere bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung könnte anstelle der bisherigen pauschalen Erhöhungsstufe künftig ein Faktor angewendet werden.
Beispiel:
Bruttowarmmiete 10.000 € → Ansatz mit Faktor 250 % → 25.000 € Bemessungsgrundlage
Vorteil Faktor V+V:
- bessere Abbildung des tatsächlichen Beratungsaufwands
- gerechtere Verteilung innerhalb der Mitgliedschaft
Einnahmen aus Kapital mit Faktor 250 %?
Zusätzlich soll geprüft werden, ob Einnahmen aus Kapitalvermögen künftig über einen Faktor (z. B. 250 %) berücksichtigt werden könnten.
Dafür spricht:
- teilweise zusätzlicher Prüfungsaufwand (z. B. fehlende Steuerbescheinigungen, besondere Einzelfälle)
- Ansatz kann als verursachungsgerechter Ausgleich gesehen werden
Dagegen spricht:
- in den meisten Fällen geringer Mehraufwand
- häufig standardisierte, wenig komplexe Sachverhalte
- auch einmalige Auszahlungen (z. B. Lebensversicherungen) würden einbezogen
Beratungsbefugnis: V+V und KAP ohne Grenzen ab dem 01.09.?
Der Bundestag hat am 24.04. einer Ausweitung der Beratungsbefugnis bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen zugestimmt. Sollte der Bundesrat am 08.05. ebenfalls zustimmen – wovon derzeit auszugehen ist – ergeben sich ab dem 01.09.2026 deutlich erweiterte Beratungsmöglichkeiten.
Anpassung von Struktur & Beitragshöhe
Mehr Stufen für mehr Beitragsgerechtigkeit
Die bisherige Beitragsordnung weist in einzelnen Bereichen größere Einkommensintervalle auf. Dies führt in der Praxis zu deutlichen Beitragssprüngen zwischen einzelnen Stufen.
Auswertungen zeigen, dass Kündigungen überdurchschnittlich häufig genau in diesen Bereichen auftreten.
Um diese Effekte zu reduzieren, schlagen wir vor:
- Einführung von 9 zusätzlichen Beitragsstufen (insbesondere im Bereich bis 100.000 €)
- Reduzierung der Intervalle auf überwiegend 5.000 €
- dadurch deutlich gleichmäßigere Beitragsentwicklung
Der Effekt:
- spürbare Beitragssprünge werden vermieden
- Beiträge entwickeln sich kontinuierlicher
- Beitragsstruktur wird insgesamt gerechter
In einzelnen Bereichen würde es durch die neue Struktur sogar zu leichten Beitragssenkungen kommen.
Einordnung der Beitragsanpassung
Neben der strukturellen Anpassung ist auch eine moderate Erhöhung einzelner Beiträge vorgesehen. Dabei ist zu berücksichtigen:
- Beratungsaufwand steigt kontinuierlich
- steuerliche Sachverhalte werden komplexer
- zusätzliche Einkunftsarten gewinnen an Bedeutung
Gleichzeitig bleiben wir:
- deutlich unter dem Preisniveau eines Steuerberaters
- und bieten weiterhin eine persönliche und umfassende Beratung.
Rahmenbedingungen und Marktumfeld
Bei der Anpassung der Beitragsordnung sind aber auch die aktuellen Entwicklungen zu berücksichtigen. Die allgemeine wirtschaftliche Situation ist weiterhin von steigenden Kosten geprägt. Dies führt zu einer zunehmenden Preissensibilität bei vielen Mitgliedern.
Zudem ist mit der Einführung vereinfachter digitaler Lösungen – insbesondere im Zusammenhang mit der sogenannten „Steuererklärung mit einem Klick“ – mittelfristig mit veränderten Erwartungen auf Mitgliedsseite zu rechnen.
Auch wenn diese Lösungen erfahrungsgemäß nur einfache Steuerfälle abdecken, kann dies zu einer höheren Kündigungsquote bei preissensiblen Mitgliedern führen.
Vor diesem Hintergrund ist eine ausgewogene Beitragsgestaltung entscheidend:
- einerseits zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit
- andererseits zur Vermeidung unnötiger Kündigungsanreize
Die vorgeschlagene Kombination aus einer moderaten Anpassung und einer feineren Staffelung trägt diesen Anforderungen Rechnung.
Wichtig: weiterhin kein Ermessensspielraum
Bitte beachten Sie:
- Die Beitragsordnung ist zwingend einheitlich anzuwenden
- Ein individueller Ermessensspielraum besteht nicht
(Vgl. Schmucker/Rauhöft, Das Recht der Lohnsteuerhilfevereine, Rz. 42)
Ihre Einschätzung ist gefragt – Abstimmung bis zum 10.05.2026
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Ihre Einschätzung zu folgendem Vorschlag:
- Einführung zusätzlicher Beitragsstufen
- moderate Anpassung der Beitragshöhe
- Berücksichtigung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung über einen Faktor
Hier können Sie eine Vorschau der Abstimmung downloaden.
Ausblick
Ihre Rückmeldungen fließen in die finale Ausgestaltung der Beitragsordnung ein.
Ziel ist eine langfristig tragfähige, gerechte und praxistaugliche Lösung für alle Beteiligten.