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Neuberechnung des Rentenfreibetrages wegen Mütterrente

Neuberechnung des Rentenfreibetrages wegen Mütterrente

Mit dem Urteil vom 14.12.2022 (Az. X R 24/20) hat der BFH entschieden, dass der Rentenfreibetrag neu zu berechnen bzw. zu erhöhen ist, wenn eine Erhöhung der Rente um die sog. Mütterrente erfolgt. Wir sehen derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf für Sie als Beratungsstelle.

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Grundrentenzuschlag – fehlerhafte Datenübermittlung

Grundrentenzuschlag – fehlerhafte Datenübermittlung

Seit 01.01.2021 ist das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) in Kraft. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Grundrentenzuschlag steuerfrei gestellt. Die Regelung des § 3 Nummer 14a EStG findet rückwirkend zum 01.01.2021 Anwendung.

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Gesetzgebung | Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten (Bundesregierung)

Gesetzgebung | Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am 31.08.2022 das 8. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Danach soll ab dem 01.01.2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen, bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden.

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