Neuberechnung des Rentenfreibetrages wegen Mütterrente
20.09.2023Mit dem Urteil vom 14.12.2022 (Az. X R 24/20) hat der BFH entschieden, dass der Rentenfreibetrag neu zu berechnen bzw. zu erhöhen ist, wenn eine Erhöhung der Rente um die sog. Mütterrente erfolgt. Wir sehen derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf für Sie als Beratungsstelle.