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Beratungsbefugnis: Änderung Steuerberatungsgesetz

Beratungsbefugnis: Änderung Steuerberatungsgesetz

Mit der Zustimmung des Bundesrates am 12.06.2026 ist das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes erfolgreich abgeschlossen worden. Für die Lohnsteuerhilfevereine ist dies ein historischer Meilenstein und ein bedeutender Schritt zur Modernisierung ihrer Beratungsbefugnisse.

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Ab VZ 2025: Beratungsbefugnis bei Mitgliedern mit Ferienwohnungen und Garagen

Ab VZ 2025: Beratungsbefugnis bei Mitgliedern mit Ferienwohnungen und Garagen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 besteht Beratungsbefugnis für Ferienwohnungen und Garagen ausschließlich dann, wenn der Steuerpflichtige die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt – eine Neuerung für Beratungsstellenleiter:innen, für die Sie hier Hinweise und Tipps zur Umsetzung in der Praxis finden.

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Redaktioneller Beitrag | Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen

Redaktioneller Beitrag | Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 besteht Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine bei Steuerpflichtigen mit begünstigten Photovoltaikanlagen. Aus diesem Anlass können nun Lohnsteuerhilfevereine eine Vielzahl von Steuerpflichtigen beraten, die bisher nicht Mitglieder werden konnten.

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