Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 besteht Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine bei Steuerpflichtigen mit begünstigten Photovoltaikanlagen. Aus diesem Anlass können nun Lohnsteuerhilfevereine eine Vielzahl von Steuerpflichtigen beraten, die bisher nicht Mitglieder werden konnten.
Damit Sie Betreiber:innen bezüglich der Beratungsbefugnis ab dem VZ 2022 informieren können, steht Ihnen der neue redaktionelle Beitrag „Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen“ zur Verfügung.