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Redaktioneller Beitrag | Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen

Redaktioneller Beitrag | Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 besteht Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine bei Steuerpflichtigen mit begünstigten Photovoltaikanlagen. Aus diesem Anlass können nun Lohnsteuerhilfevereine eine Vielzahl von Steuerpflichtigen beraten, die bisher nicht Mitglieder werden konnten.

Damit Sie Betreiber:innen bezüglich der Beratungsbefugnis ab dem VZ 2022 informieren können, steht Ihnen der neue redaktionelle Beitrag „Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen“ zur Verfügung.

Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.