Vielen Dank für die hohe Beteiligung und die zahlreichen praxisnahen Rückmeldungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Beitragsordnung ab dem 01.01.2027.
Inhaltsverzeichnis
Ergebnis der Abstimmung
Rund zwei Drittel der Teilnehmer:innen sprachen sich für Variante B aus. Damit besteht eine klare Tendenz für eine weiterhin moderate, aber etwas dynamischere Anpassung der Beitragsordnung.
Besonders deutlich fiel das Ergebnis beim Thema Vermietung und Verpachtung (V+V) aus: Rund 90 % befürworteten die Berücksichtigung über einen Faktor. Ein entsprechender V+V-Faktor soll daher in den weiteren Entwurf aufgenommen werden.
Beim Thema Kapitaleinkünfte zeigte sich dagegen ein ausgeglichenes Meinungsbild. Ein pauschaler Faktor für Kapitaleinkünfte wird deshalb vorerst nicht weiterverfolgt.
Ihre Hinweise aus der Praxis
Auch die zahlreichen Notizen wurden ausgewertet. Dabei zeigte sich ein durchaus differenziertes Meinungsbild aus der Praxis.
Einerseits gab es Stimmen, die eine deutlich stärkere Beitragserhöhung befürworteten und darauf hinwiesen, dass der tatsächliche Beratungsaufwand – insbesondere im Vergleich zu anderen Lohnsteuerhilfevereinen – häufig noch zu günstig eingepreist sei. Andererseits wurde mehrfach auf eine steigende Preissensibilität, mögliche Auswirkungen vereinfachter digitaler Steuerlösungen („1-Klick-Steuererklärung“) sowie auf die Gefahr zusätzlicher Kündigungen hingewiesen.
Die Rückmeldungen sprechen insgesamt dafür, dass eine faire, nachvollziehbare und möglichst gleichmäßige Beitragsstruktur für viele Beratungsstellen wichtiger ist als eine möglichst starke Beitragsanhebung.
Auch interne Auswertungen zeigen, dass Kündigungen überdurchschnittlich häufig in Beitragsbereichen mit größeren Sprüngen auftreten. Die vorgeschlagenen Beitragsverläufe wurden deshalb bewusst geglättet. In drei Beitragsstufen kommt es dadurch sogar zu leichten Beitragsreduzierungen. Insgesamt ergibt sich dennoch weiterhin eine moderate Beitragserhöhung.
Fazit
Es zeichnet sich folgende Richtung ab:
- zusätzliche Beitragsstufen zur besseren Glättung
- moderate Anpassung einzelner Beitragsbereiche
- Einführung eines Faktors für Vermietung und Verpachtung
- vorerst kein pauschaler Faktor für Kapitaleinkünfte
Auf Basis der Rückmeldungen aus der Abstimmung und den zahlreichen Notizen wurde die ursprünglich favorisierte Variante B nochmals angepasst. Dabei wurden insbesondere die beiden stärkeren Beitragsreduzierungen abgeschwächt sowie der geplante Höchstbeitrag moderat auf 415 € angehoben.
Mit diesen Anpassungen sollen sowohl die Hinweise zur besseren Glättung und Akzeptanz der Beitragsstruktur als auch die Forderungen nach einer stärkeren wirtschaftlichen Berücksichtigung des tatsächlichen Beratungsumfangs umgesetzt werden. Ziel bleibt ein größtmöglicher Kompromiss zwischen Fairness, Nachvollziehbarkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit.
Die neue Beitragsordnung soll – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung – ab dem 01.01.2027 gelten.
Die voraussichtlich neue Beitragsordnung können Sie hier downloaden. Die geplanten Änderungen werden zudem im Rahmen der jährlichen Mitgliederinformation transparent kommuniziert. Gleichzeitig haben Sie bereits in den kommenden Beratungsterminen die Möglichkeit, erste Rückmeldungen aus der Praxis einzuholen und die neue, teilweise geglättete Beitragsstruktur mit Ihren Mitgliedern frühzeitig zu besprechen.