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Neue Beitragsordnung 2023 | Offene Altbeiträge 2022

Neue Beitragsordnung 2023 | Offene Altbeiträge 2022

Beratungsstellenleiter:innen können für den Beitrag 2022 bei Bestandsmitgliedern (Beitritt bis 31.12.2022) noch wahlweise die alte oder neue Beitragsordnung verwenden.

Bei Mitgliedern mit Beitritt ab 01.01.2023 gilt für den Beitrag 2023 und rückwirkende Beiträge zwingend die neue Beitragsordnung.

Die neue Beitragsordnung mit einer progressiv ansteigenden Erhöhung von 2,5, 5 und 10 % wurde nach drei Jahren Beitragskonstanz von der Mitgliederversammlung beschlossen. Untere und mittlere Einkommen werden damit weniger stark belastet. Alle Mitglieder wurden bereits zum 30.06.2022 mit der Mitgliederinformation per Brief oder E-Mail über die bevorstehende Beitragserhöhung benachrichtigt.

Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater hat Ulrich Danner seit vielen Jahren stets im Blick, wie sich die Weiterentwicklung unseres Lohnsteuerhilfevereins zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.