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Steuerbescheid: Elektronische Bekanntgabe DIVA ab 2027

Steuerbescheid: Elektronische Bekanntgabe DIVA ab 2027

Die Neufassung von § 122a AO erlaubt den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Ab 2027 darf Ihr Finanzamt Ihnen Bescheide und sonstige Schreiben direkt in Mein ELSTER bereitstellen. Bis dahin bekommen Sie Ihre Post vom Finanzamt weiterhin per Brief, wenn Sie bislang nicht in die elektronische Bereitstellung eingewilligt haben.

Der digitale Steuerbescheid DIVA (Digitaler Verwaltungsakt) ist rechtsverbindlich und dem Papierbescheid gleichgestellt. Die Bekanntgabe erfolgt mit Bereitstellung im ELSTER-Postfach als PDF – das ist wichtig für Fristen wie die einmonatige Einspruchsfrist!

Hinweis: Regelmäßige Postfach-Kontrollen werden dadurch noch wichtiger. Ein Antrag auf dauerhafte postalische Bekanntgabe von Bescheiden und sonstigen Schreiben kann ab sofort im Elster-Online-Portal gestellt werden.

Eine Umstellung auf DIVA erfolgt ab dem 1. Januar 2027 nur, wenn die DIVA-Teilnahme der Beratungsstelle laut unserer Anleitung bereits aktiviert wurde.

Ob Sie dies bereits durchgeführt haben, können Sie ganz einfach nachprüfen, wenn Sie sich über den ElsterAuthenticator in Ihr Elster-Konto einloggen. Ist unter „Formulare und Leistungen“ – „Meine Beratungsstelle“ unter „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ Ihre E-Mail-Adresse nicht hinterlegt, haben Sie die DIVA-Teilnahme bisher nicht aktiviert:

Inhaltsverzeichnis:


Vollmacht mit Bekanntgabevollmacht (Vollmacht Zeile 17/18 angekreuzt)

  • Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung über die Bereitstellung im ELSTER-Postfach.
  • Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekanntgegeben. Ab diesem Tag beginnt die einmonatige Einspruchsfrist.

Vollmacht ohne Bekanntgabevollmacht

  • Wenn keine  Bekanntgabevollmacht vorliegt, so werden Bescheide auch nach dem 1. Januar 2027 an das Mitglied zugestellt, sofern DIVA nicht aktiviert ist.

Antrag auf dauerhafte postalische Bekanntgabe

  • Wenn Sie ab 2027 Ihre Post vom Finanzamt weiterhin per Brief erhalten möchten, können Sie dies im Elster-Onlineportal ab sofort unter „Formulare und Leistungen“ –  „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ beantragen.
  • Sie können diesen Antrag jederzeit für dieses Benutzerkonto zurücknehmen. Indem Sie für jede ihrer Steuernummer eine Einwilligung anlegen oder die Schaltfläche „Dauerhafte postalische Bekanntgabe zurücknehmen“ betätigen.
  • Der Antrag gilt nur für zukünftige Bescheide und muss daher eingelegt werden, bevor der betreffende Bescheid elektronisch bereitgestellt wird.

Vorteile

  • Der Steuerbescheid ist bei Versand sofort verfügbar. Kein Risko durch lange Postlaufzeiten.
  • Mitgliedern mit E-Mail-Adresse und Einwilligung zum unverschlüsselten E-Mailverkehr kann der Steuerbescheid per E-Mail weitergeleitet werden.
  • Mitgliedern, die die ALH Postbox nutzen, kann der Steuerbescheid über diese weitergeleitet werden.
  • Der elektronische Steuerbescheid ist gleichwertig dem Papierbescheid.
  • Die Zustellung erfolgt ohne Medienbruch und kann digital archiviert werden.
  • Die Steuerdaten können automatisch mit dem Programm abgeglichen werden.

Nachteile

  • Mitgliedern ohne E-Mail-Adresse oder ohne Einwilligung zum E-Mailverkehr muss der Diva-Steuerbescheid ausgedruckt zugeschickt werden.

Projektzeitplan

  • Die neue Regelung tritt zum 01.01.2027 in Kraft – bis dahin gilt weiter das Einwilligungsmodell.
    Ab 2027 darf das Finanzamt die Bescheide und sonstige Schreiben direkt in Mein ELSTER bereitstellen, sofern die DIVA-Teilnahme der Beratungsstelle aktiviert wurde.

Fazit

Anstatt wie bisher aktiv einer digitalen Zustellung zustimmen zu müssen, erhalten registrierte ELSTER-Nutzer, die ihre Erklärung elektronisch übermitteln, ihren Bescheid künftig automatisch digital in ihr ELSTER-Postfach – sofern die DIVA-Teilnahme der Beratungsstelle aktiviert wurde.

Vorteile sind die schnellere Verfügbarkeit der Bescheide und die medienbruchfreie, digitale Archivierung und bei Weiterleitung an die Mitglieder per E-Mail die Portoersparnis.

Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.