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Tipps zur Antragsveranlagung 2021: Abgabefrist 31.12.2025

Tipps zur Antragsveranlagung 2021: Abgabefrist 31.12.2025

Das sollten Sie wissen, um Ihre offenen 2021er Steuerfälle rechtssicher abzuhandeln:

Eingangsdatum der Steuererklärung – Elster II
ELSTER II (signiert):
Eingangsdatum = elektronisches Übermittlungsdatum
Eine authentifizierte Übermittlung mit Signatur am 31.12.2025 um 23:59 Uhr wäre noch fristgerecht.

Zu den Szenarien und Handlungsempfehlungen

a) Unterlagen fehlen in Gänze

Mitglied hat sich nicht gemeldet; kein Handlungsbedarf

b) Unterlagen liegen nur teilweise vor

Mitglied per Einwurfeinschreiben + Fristsetzung in Verzug setzen

c) Unterlagen werden nachgereicht

  1. innerhalb der gesetzten Frist
    Fall per Elster II versenden, auch wenn nicht absolut vollständig
  2. nach der gesetzten Frist oder gar nicht
    Verfristung geht zu Lasten des Mitglieds

d) Unterlagen werden nachgereicht, ohne dass eine Fristsetzung erfolgt ist

Beispielsweise wirft Ihr Mitglied Belege am 24.12.2025 in Ihren Briefkasten. ➜ Zur Vermeidung von Haftungsschäden raten wir vorsorglich zur fristwahrenden Übermittlung per Elster II oder zur unverzüglichen Ablehnung der Bearbeitung aus terminlichen Gründen.

e) Erklärung ist versandbereit – Beitrag ist nicht bezahlt

Lt. Satzung besteht ein Zurückbehaltungsrecht der Steuerklärung. Bei drohender Verfristung und somit drohendem Schadensfall, ist die Steuererklärung grundsätzlich auch ohne vorherige Beitragszahlung einzureichen, sofern die Belege nicht mit ausreichender Frist zurückgesandt wurden.

Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.