[ml_benutzerhandling_links]
Sonderbonus ab 2026: E-Mail-Adressen sammeln lohnt sich weiterhin

Sonderbonus ab 2026: E-Mail-Adressen sammeln lohnt sich weiterhin

Sofern Sie auf Grund der Cloudsicherung bonusberechtig sind, wollen wir auch dieses Jahr wieder einen Sonderbonus ausschütten, wenn Sie von mindestens 50 % Ihrer aktiven Mitglieder eine gültige E-Mail-Adresse gespeichert haben.

Wie erhalte ich den Sonderbonus 2026?

Voraussetzung ist die Erfüllung der E-Mail-Quote von mindestens 50 %. Der Bundesdurchschnitt an E-Mail-Nutzer:innen lag 2024 bei 86 % (Quelle: Statista.de 2026): Es ist also ausreichend Potential vorhanden. Sofern bei weniger als 50 % der ungekündigten Mitglieder keine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, wird kein Sonderbonus ausgezahlt.

Die E-Mail-Quote definieren wir wie folgt:
E-Mail-Quote = Anzahl gültige E-Mail-Adressen (ohne Duplikate) / Anzahl ungekündigte Mitglieder

Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater hat Ulrich Danner seit vielen Jahren stets im Blick, wie sich die Weiterentwicklung unseres Lohnsteuerhilfevereins zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.