Sofern Sie auf Grund der Cloudsicherung bonusberechtig sind, wollen wir auch dieses Jahr wieder einen Sonderbonus ausschütten, wenn Sie von mindestens 50 % Ihrer aktiven Mitglieder eine gültige E-Mail-Adresse gespeichert haben.
Wie erhalte ich den Sonderbonus 2026?
Voraussetzung ist die Erfüllung der E-Mail-Quote von mindestens 50 %. Der Bundesdurchschnitt an E-Mail-Nutzer:innen lag 2024 bei 86 % (Quelle: Statista.de 2026): Es ist also ausreichend Potential vorhanden. Sofern bei weniger als 50 % der ungekündigten Mitglieder keine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, wird kein Sonderbonus ausgezahlt.
Die E-Mail-Quote definieren wir wie folgt:
E-Mail-Quote = Anzahl gültige E-Mail-Adressen (ohne Duplikate) / Anzahl ungekündigte Mitglieder