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ALH Bonusprogramm 2026: Kriterium Teilnahme an Cloudsicherung

ALH Bonusprogramm 2026: Kriterium Teilnahme an Cloudsicherung

Ein elementares Anliegen ist für uns die Cloudsicherung. Damit haben wir die Möglichkeit im Sinne von Mitgliedern, Beratungsstellen und Verein in Notsituationen kurzfristig zu reagieren. Deshalb knüpfen wir die  Bonusausschüttung an die Teilnahme an der Cloudsicherung. Ca. 97 % aller Kollegen:innen sind mittlerweile in die Cloud eingebunden.

Inhaltsverzeichnis


Rahmenbedingungen

Wir bieten seit vielen Jahren die Steuerprogramme EST-Plus von Steuersoft und Tax Business von Buhl Data kostenlos an. Für beide Programme bieten wir Ihnen ein bewährtes Cloudsicherungssystem – ebenfalls kostenlos!

Mittlerweile können alle Programme in die Cloud eingebunden werden.

Ihr Vorteil: Sie haben damit eine kostenlose Datensicherung und der Verein hat im Notfall ebenfalls Zugriff auf die Daten. Für uns ist diese Zugriffsmöglichkeit von elementarer Bedeutung, da uns die Cloud mittlerweile in zahllosen Fällen geholfen hat, Steuerfälle unkompliziert zu lösen.

Leider erreichen uns mit steter Regelmäßigkeit schlimme Nachrichten aus dem Kreis der Beratungsstellenleiter:innen. Von Krankenhausaufenthalten über Rehamaßnahmen, Unfällen, Burn-Out, Depressionen, Krebsdiagnosen bis zum Todesfall werden wir Jahr für Jahr mit diesen Situationen konfrontiert. Auch längere Fortbildungen führen oft zu Problemen.

Wir wollen alle Beratungsstellen in die ALH Cloudsicherung einbeziehen. Deshalb knüpfen wir die Teilnahme an das ALH Bonusprogramm.

ALH Cloudsicherung nach Steuerprogramm

  • Steuersoft – ESt-Plus
    Nutzer:innen sind automatisch eingebunden – kein Handlungsbedarf
    Wenn Sie ESt-Plus verwenden, dann besteht für Sie kein Handlungsbedarf, da im Programm eine automatische Cloudsicherung implementiert ist.
  • Buhl Data – Tax Business
    Nutzer:innen können per Teamdrive teilnehmen
  • Steuertipps, Taxman & WISO
    Nutzer:innen können per Teamdrive teilnehmen
  • Stotax, Fiskus, Agenda, DATEV & sonstige Steuerprogramme
    Nutzer:innen können per Teamdrive teilnehmen

Sofern Sie noch nicht an der Cloudsicherung per Teamdrive teilnehmen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Herrn Trenner oder Herrn Ohly. Die Einbindung erfolgt per Onlinetermin.

Sonstige Sicherungen nicht bonusfähig

Als Argument gegen die Teilnahme an der ALH Cloud wird noch immer hervorgebracht, dass die Daten ohnehin professionell in einer Cloud oder regelmäßig auf externen Festplatten gesichert werden. Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, dass jedes zusätzliche Backup eine begrüßenswerte Zusatzsicherung darstellt. Jedoch sind diese Sicherungen für uns wertlos, da wir keinerlei kurzfristige Zugriffsmöglichkeit darauf haben.

  • Achtung: Sonstige Sicherungen in externen Clouds, auf externen Festplatten etc. sind für uns mangels Zugriffsmöglichkeit nutzlos! Sofern Sie keine ALH Cloudsicherung nutzen, ist das Bonuskriterium nicht erfüllt.

Grundkonzept ALH Bonusprogramm

Wir möchten an dieser Stelle nochmals das Grundkonzept des ALH Bonusprogramms unterstreichen. Sämtliche Boni sind eine freiwillige Leistung und als Anreiz und Wertschätzung für die besonderen Leistungen der Beratungsstellen konzipiert. Sie sollen dazu dienen, den originären Vereinszweck, sprich bestmögliche Hilfeleistung in Steuersachen, zu verwirklichen. Wer also auch künftig von den Boni profitieren möchte, möge bitte auch seinen/ihren Beitrag dazu leisten. Wir hoffen hier stark auf Ihre Kooperation und bedanken uns im Voraus für Ihre Mitwirkung.

Termin vereinbaren

Bitte füllen Sie zur Terminvereinbarung das nachfolgende Formular aus. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Die Cloudsicherung muss für jede Beratungsstelle zuerst vorbereitet werden. Aus diesem Grund und der zu erwartenden Anfragen bitten wir von Rückfragen abzusehen.

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FAQ

Welche Daten werden in Teamdrive (ALH Cloudsicherung) gesichert?

Bei Nutzung von Teamdrive (ALH Cloudsicherung) erstellen wir Ihnen einen Ordner. Nur Daten, die sich in diesem Ordner befinden, werden in unserer Cloud gesichert. Alle Ihre gespeicherten Daten außerhalb dieses Ordners bleiben davon unberührt.

Ist die ALH Cloudsicherung kostenpflichtig?

Nein. Die Nutzung der Synchronisierungssoftware Teamdrive und die Speicherung der Daten in der ALH Cloudsicherung sind kostenlos.

Entfällt mit der Teilnahme an der Cloudsicherung die Pflicht zur Führung einer Handakte?

Nein. Nach wie vor gilt die vertraglich vereinbarte Handaktenführungspflicht (§ 26 Abs. 4 StBerG). Die Handaktenführungspflicht gilt auch bei Nutzung der ALH Cloudsicherung ohne Zusatzvertrag. Die Handaktenführungspflicht entfällt bei Nutzung der ALH Cloudsicherung mit Zusatzvertrag (ESt-Plus + Tax). Bei Interesse fordern Sie gerne den ALH Cloud Zusatzvertrag bei unserem Technik-Team (technik@altbayerischer.de) an.

Ist Teamdrive ein datenschutzkonformer Cloudservice?

Ja, Teamdrive ist ein deutscher Cloudservice der den Datenschutzrichtlinien vollumfänglich entspricht. Die Daten liegen auf unserem eigenen Server in einem Serverpark in Falkenstein.

Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater hat Ulrich Danner seit vielen Jahren stets im Blick, wie sich die Weiterentwicklung unseres Lohnsteuerhilfevereins zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.