Eine Voraussetzung für den Neumitgliederbonus ist neben der Abrechnung eines Beitrages (L-Datum muss zwischen dem 01.01. und 31.08.2025 liegen, Abrechnung muss bis zum 10.09.2025 übermittelt worden sein) auch das Vorhandensein einer unterschriebenen Beitrittserklärung.
Tipp: Im WebPortal unter Meine BST > Statistik sehen Sie tagesaktuell ob ein Neumitglied die Bonuskriterien erfüllt oder nicht.