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Neumitglieder-Bonus von Beitrittserklärung abhängig

Neumitglieder-Bonus von Beitrittserklärung abhängig

Eine Voraussetzung für den Neumitgliederbonus ist neben der Abrechnung eines Beitrages (L-Datum muss zwischen dem 01.01. und 31.08.2025 liegen, Abrechnung muss bis zum 10.09.2025 übermittelt worden sein) auch das Vorhandensein einer unterschriebenen Beitrittserklärung.

Tipp: Im WebPortal unter Meine BST > Statistik sehen Sie tagesaktuell ob ein Neumitglied die Bonuskriterien erfüllt oder nicht.

Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater hat Ulrich Danner seit vielen Jahren stets im Blick, wie sich die Weiterentwicklung unseres Lohnsteuerhilfevereins zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.