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VDB und FSC: Kein Datenabruf für gekündigte Mitglieder + Widerruf Vollmacht

VDB und FSC: Kein Datenabruf für gekündigte Mitglieder + Widerruf Vollmacht

Für gekündigte Mitglieder (ab Datum Wirksamkeit Kündigung) darf gemäß § 80 a Abs. 1 S. 4 AO kein Datenabruf mehr für die vorausgefüllte Steuererklärung vorgenommen werden. Deshalb müssen angezeigte bzw. angelegte Vollmachten widerrufen werden (§ 383b Abs. 1 Nr. 2).

Die nachfolgenden Informationen gelten sowohl für alle Nutzer:innen des Freischaltcodes als auch der Vollmachtsdatenbank.

Beispiel: Mitglied kündigt am 15.07.2025, die Kündigung wird zum 31.12.2025 wirksam.
Somit dürften die Belege für dieses Mitglied noch bis zum 31.12.2025 abgerufen werden, ab dem 01.01.2026 darf kein Datenabruf mehr erfolgen!

Achtung: Widerrechtliche Datenabrufe sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 383b Abs. 2 AO). Zusätzlich droht der Ausschluss vom Abrufverfahren.


Inhaltsverzeichnis


Widerruf einer Vollmacht bzw. Sperre Datenabruf

Kurzübersicht

  • Widerruf per Brief, sofern Vollmacht postalisch angezeigt (softwareunabhängig)
  • Widerruf per ELSTER, sofern per ELSTER beantragt
  • Widerruf per Steuersoftware, sofern Vollmacht per Steuersoftware angezeigt (ESt-Plus)
  • Eingabe Kündigung – Datum sperrt Datenabruf für FSC und VDB (ESt-Plus)

Anleitung

Nutzen Sie ein Steuerprogramm mit dem VaSt Einzelabruf (z. B. Tax) oder Sammelabruf (z. B. ESt-Plus)?

Wählen Sie die entsprechende Option aus und erfahren Sie, welche Schritte Sie im jeweiligen Fall erledigen müssen.

z. B. tax von Buhl Data oder Steuersparerklärung

 

Datenabruf per

FSC

VM beim Finanzamt angezeigt

Widerruf bei FA
(Briefvorlage „Finanzamt Widerruf Zustellung“ in Tax Musterschreiben „ALH Vorlagen“)

+

Keinen weiteren Datenabruf per FSC mehr durchführen

VDB

VM in Elster angelegt

Widerruf in Elster online
(s. VDB-Anleitung 2 für elster.de)

z. B. ESt-Plus von Steuersoft

 

Datenabruf per

FSC

VM beim Finanzamt angezeigt

Widerruf bei FA
(Briefvorlage „Finanzamt Widerruf Zustellung“ in ESt-Plus Textverarbeitung „Ordner Verein“)

+

Kündigung in ESt-Plus eintragen
(zur Anleitung)

VDB

VM in ESt-Plus angelegt

Widerruf in ESt-Plus
(s. VDB-Anleitung 2 für ESt-Plus)

+

Kündigung in ESt-Plus eintragen
(zur Anleitung)

Ein Widerruf der Vollmacht wird der Finanzbehörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht (§ 80 Abs. 1 S. 4 AO).

Haftungsproblematik

In den folgenden Fällen haben Sie oder der Verein unter Umständen ein Haftungsproblem für die Bescheide/oder geänderten Bescheide, auch wenn die Mitgliedschaft bereits erloschen ist:

  • Mitgliedschaft zum 31.12. gekündigt – kein Widerruf der Vollmacht
  • Finanzamt gibt Ihnen Bescheid oder geänderten Bescheid aus Vorjahren bekannt
  • Einspruchsfrist beginnt ab Zustellung zu laufen

Weitere hilfreiche Anleitungen

Kündigungsdatum bei ESt-Plus von Steuersoft erfassen

Sie können das Kündigungsdatum über eine letztmalige Synchronisierung automatisiert übernehmen.

Alternativ gehen Sie wie folgt vor:

  1. Rufen Sie im geöffneten Fall die Stammdaten des Mitglieds auf.
  2. Wählen Sie die Registerkarte „Verein“ aus.
  3. Hinterlegen Sie nun das Kündigungsdatum.

Liste gekündigter Mitglieder im ALH WebPortal aufrufen

Eine Liste aller gekündigten Mitglieder können Sie im ALH WebPortal unter „MEINE BST“ > „Mitglieder“ aufrufen.

Wählen Sie hierzu beim Filter „Alle“ aus und sortieren nach der Spalte „Kündigung“.

Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater hat Ulrich Danner seit vielen Jahren stets im Blick, wie sich die Weiterentwicklung unseres Lohnsteuerhilfevereins zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.