Zum Jahresbeginn hat das Bundesministerium der Finanzen einen Gesetzentwurf zur weiteren Modernisierung des Steuerberatungsrechts vorgelegt. Der Entwurf wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten. Eine endgültige Verabschiedung steht noch aus.
Geplante Änderungen im Überblick
- Unentgeltliche Hilfeleistung
Die Vorschriften zur unentgeltlichen Hilfe in Steuersachen sollen neu strukturiert werden. Künftig könnte diese unter bestimmten Voraussetzungen weiter gefasst sein als bisher. - Anpassungen bei Lohnsteuerhilfevereinen
Für Lohnsteuerhilfevereine sind verschiedene Erleichterungen vorgesehen, unter anderem organisatorische Vereinfachungen bei Beratungsstellen. Auch einzelne Regelungen zur Einkunftsgrenze bei zusätzlichen Einnahmen stehen zur Diskussion. - Berufsrechtliche Modernisierung
Ziel des Gesetzes ist insgesamt eine Modernisierung und Entbürokratisierung des Berufsrechts der steuerberatenden Berufe.
Aktueller Stand
Der Gesetzentwurf befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Änderungen im weiteren Verlauf sind möglich. Bis zur endgültigen Verabschiedung gilt weiterhin die bestehende Rechtslage.
Sobald verbindliche Beschlüsse vorliegen, informieren wir Sie zeitnah über konkrete Auswirkungen auf unsere Beratungsbefugnis und die praktische Umsetzung in den Beratungsstellen.
