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Mahnverfahren 2. Stufe | Mahnung offener Mitgliedsbeiträge 2025 ab 11.04.

Mahnverfahren 2. Stufe | Mahnung offener Mitgliedsbeiträge 2025 ab 11.04.

Nach der 1. Mahnstufe, dem Versand der Zahlungserinnerung im März, erfolgt nun ab dem 11.04. die 2. Mahnstufe mit der Mahnung der offenen Mitgliedsbeiträge 2025 und offenen rückwirkenden Beiträge. Beiträge, die bis zum 10.04. abgerechnet werden, können noch berücksichtigt werden.

Inhaltsverzeichnis

2. Mahnstufe: Mahnung der offenen Mitgliedsbeiträge 2025

Nach der 1. Mahnstufe „Zahlungserinnerung“ im März erfolgt nun ab 11.04. die 2. Mahnstufe „Vereinsmahnung“ per Post. Hierbei werden nun alle Mitglieder (Beitritt bis 31.12.2025) mit offenem Mitgliedsbeitrag 2025 und offenen rückwirkenden Beiträgen mit dem Mahnschreiben inkl. Mahngebühren erneut zur Zahlung aufgefordert.

Beispiel für die Vereinsmahnung (Download PDF)

Mahnliste – Prüfung der offenen Beiträge

Die offenen Beiträge können Sie im ALH WebPortal über den Button „Buchhaltung“ -> „Mahnliste“ tagesaktuell filtern. Bitte überprüfen Sie die Mahnlisten genau, um ungerechtfertigte Mahnungen zu vermeiden!

Möglichkeiten zur Vermeidung von Mahnungen

Ein Mitglied wird von der Mahnliste gestrichen ausschließlich durch:
Abrechnung
des offenen Beitrags / der offenen Beiträge bis zum 10.04. oder

  1. Freistellung per Nachweis wg. erloschener Beratungsbefugnis
    Falls ein Mitglied z. B. wegen Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht mehr beraten werden darf, legen Sie uns bitte bis spätestens zum 10.04. zur Abmeldung des Mitglieds eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder andere Nachweise und eine Kündigung vor oder
  2. Freistellung per Nachweis wg. sozialen Gründen
    Ganzjährige Arbeitslosigkeit oder Krankheit lückenlos dokumentiert oder
  3. Zwischenabrechnung bis 10.04.
    Falls Mitglieder noch im April ihre zur Mahnung anstehenden Beiträge bezahlen, führen Sie bitte bis spätestens 10.04. eine Zwischenabrechnung April durch. Frei- oder Rückstellungen aus anderen Gründen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
  4. Abrechnung ALH WebPortal auf „Abrechnung absenden“ klicken
    Abgerechnet ist ein Beitrag erst dann, wenn Sie die Abrechnung mit Klick auf „Abrechnung absenden“ freigeben.
Katharina Werner

Ihre Ansprechpartnerin für Aktenprüfung, Kündigungsbearbeitung, Mahnverfahren, Mitgliederschreiben, IT-Service und ALH-Postbox.