Sehr wahrscheinlich dürfte DIVA 2 mittelfristig zum Stand der Technik für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe werden. Die Vorteile der Digitalisierung des Veranlagungsprozesses liegen auf der Hand. Jedoch sollte man auch bedenken, dass Sie als BSTL und alleinige:r digitale:r Bescheidempfänger:in in der Pflicht stehen, den Bescheid rechtzeitig an das Mitglied weiterzuleiten.
Auf den ersten Blick erscheint es einfach, den Bescheid als PDF per ALH Postbox oder E-Mail an das Mitglied weiterzuleiten. Allerdings setzt das voraus, dass das Mitglied einerseits entweder an der ALH Postbox teilnimmt oder eine E-Mail-Adresse besitzt und andererseits auch dem unverschlüsselten Versand zugestimmt hat.
Problematisch wird die Sachlage bei Mitgliedern, die keine E-Mail-Adresse besitzen. Hier müsste dann der PDF-Bescheid ausgedruckt und klassisch per Post an das Mitglied versendet werden. Alternativ müsste in diesen Fällen DIVA 2 einzeln abgewählt werden (ESt-PLUS bzw. ELSTER-Konto).
Unsere derzeitige Empfehlung ist - noch - der „duale Weg“ – Papierbescheid ans MG, „E-Bescheid“ (sprich die elektronische Bescheiddatenübermittlung BDÜ) an die BST. Sie prüfen den Bescheid nur online – das ist nach wie vor die effizienteste Methode.
Allerdings sind die Finanzämter nicht dazu verpflichtet, die BDÜ bereit zu stellen. Falls Sie also generell Probleme mit der BDÜ des Finanzamtes haben sollten, dann stellen Sie um auf DIVA.
Fazit
Noch kann man den effizienten dualen Weg (Papierbescheid an MG, Bescheidprüfung online mit BDÜ | kein Kreuz in Zeile 17 VM) weiterverfolgen, solange er funktioniert. Wer dennoch bereits jetzt auf DIVA 2 umsteigen möchte, kann das jederzeit problemlos tun. Wer dabei die Bescheidzustellung an Mitglieder bei Nicht-E-Mail-Nutzern umgehen möchte, sollte DIVA 2 in diesen Fällen einzeln abwählen.