Die Mitgliederinformation 2026 mit dem Geschäftsbericht 2025, Satzung und der neuen Beitragsordnung wird in der KW 25 per E-Mail, sofern vorhanden, bzw. in der KW 26 per Post an die Mitglieder gesendet. Sie finden die Mitgliederinformation ebenfalls ab der KW 25 im internen Bereich zum Download.
Ein gestohlener Laptop ist weit mehr als nur ein materieller Verlust. Aus Sicht des Datenschutzes (insbesondere der DSGVO) verwandelt sich ein Diebstahl sofort in ein kritisches Ereignis. Durch getroffene technisch-organisatorische Maßnahmen kann das Risiko einer Gefährdung jedoch nahezu ausgeschlossen werden.
Die derzeitige Beitragsordnung gilt seit dem 01.01.2023. Seitdem haben sich sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen an die steuerliche Beratung spürbar verändert. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Ihre Meinung zur Anpassung der Beitragsordnung.
In §§ 23, 26 StBerG hat der Gesetzgeber diverse Berufspflichten normiert, deren Einhaltung für den Lohnsteuerhilfeverein unerlässlich sind. Die Hauptverwaltung prüft von zufällig ausgewählten Beratungsstellenleitern:innen die Führung der ordnungsgemäßen Handakte bzw. der digitalen Akte.
Hier finden Sie die 8 häufigsten Fehler bei Beitrittserklärungen (BE), die Ihnen und uns Mehraufwand bereiten. Bitte werfen Sie vor dem Hochladen der BE’s noch einen prüfenden Blick darauf und sorgen Sie so für einen reibungslosen Ablauf.
Die angemahnten Mitgliedsbeiträge können bis zum 10.05. abgerechnet werden. Für weiterhin offene Beiträge erfolgt dann der Mahnlauf ab 12.05. und die betroffenen Mitglieder erhalten eine Rechtsanwaltsmahnung. Eine Zwischenabrechnung der offenen Beiträge ist bis zum Mahnlauf noch möglich. Auch für Zahlungen, die Sie vom 01.05. bis 10.05. erhalten haben, ist eine Zwischenabrechnung erforderlich. Abgerechnet ist ein…
Die Neufassung von § 122a AO erlaubt den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Ab 2027 darf Ihr Finanzamt Ihnen Bescheide und sonstige Schreiben direkt in Mein ELSTER bereitstellen. Bis dahin bekommen Sie Ihre Post vom Finanzamt weiterhin per Brief, wenn Sie bislang nicht in die elektronische Bereitstellung eingewilligt haben.
Das Landesamt für Steuern Bayern hat mit Pressemitteilung vom 13. März 2026 bekannt gegeben, dass Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Steuervorauszahlungen künftig nicht mehr versendet werden. Bislang erhielten Steuerpflichtige hierzu regelmäßig Erinnerungsschreiben per Post.