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Mahnverfahren 3. Stufe | Rechtsanwaltsmahnung ab 12.05. – Gebühr mind. 44,10 €

Mahnverfahren 3. Stufe | Rechtsanwaltsmahnung ab 12.05. – Gebühr mind. 44,10 €

Die angemahnten Mitgliedsbeiträge können bis zum 10.05. abgerechnet werden. Für weiterhin offene Beiträge erfolgt dann der Mahnlauf ab 12.05. und die betroffenen Mitglieder erhalten eine Rechtsanwaltsmahnung.

Eine Zwischenabrechnung der offenen Beiträge ist bis zum Mahnlauf noch möglich. Auch für Zahlungen, die Sie vom 01.05. bis 10.05. erhalten haben, ist eine Zwischenabrechnung erforderlich. Abgerechnet ist ein Beitrag erst dann, wenn Sie die Abrechnung mit Klick auf „Abrechnung absenden“ freigeben.

Wichtig: Diese Mahnstufe erfolgt per Rechtsanwaltsschreiben, wodurch eine zusätzliche Gebühr in Höhe von mindestens 44,10 € anfällt. Dies als Vorabinfo und Argumentationshilfe.

Mahnliste RA – Prüfung der offenen Beiträge

Die offenen Beiträge, die per Rechtsanwaltsmahnung angefordert werden, können Sie im ALH WebPortal über den Button „Buchhaltung“ ➜ „Mahnliste RA“ tagesaktuell filtern. Bitte überprüfen Sie die Mahnlisten genau, um ungerechtfertigte Rechtsanwaltsmahnungen zu vermeiden!

Möglichkeiten zur Vermeidung von Mahnungen

Ein Mitglied wird von der Mahnliste gestrichen ausschließlich durch:
Abrechnung des offenen Beitrags / der offenen Beiträge bis zum 10.05. oder

  1. Freistellung per Nachweis wg. erloschener Beratungsbefugnis
    Falls ein Mitglied z. B. wegen Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht mehr beraten werden darf, legen Sie uns bitte bis spätestens zum 10.05. zur Abmeldung des Mitglieds eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder andere Nachweise und eine Kündigung vor oder
  2. Freistellung per Nachweis wg. sozialen Gründen
    Ganzjährige Arbeitslosigkeit oder Krankheit lückenlos dokumentiert oder
  3. Zwischenabrechnung bis 10.05.
    Falls Mitglieder noch im Mai ihre zur Mahnung anstehenden Beiträge bezahlen, führen Sie bitte bis spätestens 10.05. eine Zwischenabrechnung Mai durch. Frei- oder Rückstellungen aus anderen Gründen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
  4. Abrechnung ALH WebPortal auf „Abrechnung absenden“ klicken
    Abgerechnet ist ein Beitrag erst dann, wenn Sie die Abrechnung mit Klick auf „Abrechnung absenden“ freigeben.
Katharina Werner

Ihre Ansprechpartnerin für Aktenprüfung, Kündigungsbearbeitung, Mahnverfahren, Mitgliederschreiben, IT-Service und ALH-Postbox.