Die angemahnten Mitgliedsbeiträge können bis zum 10.05. abgerechnet werden. Für weiterhin offene Beiträge erfolgt dann der Mahnlauf ab 12.05. und die betroffenen Mitglieder erhalten eine Rechtsanwaltsmahnung.
Eine Zwischenabrechnung der offenen Beiträge ist bis zum Mahnlauf noch möglich. Auch für Zahlungen, die Sie vom 01.05. bis 10.05. erhalten haben, ist eine Zwischenabrechnung erforderlich. Abgerechnet ist ein Beitrag erst dann, wenn Sie die Abrechnung mit Klick auf „Abrechnung absenden“ freigeben.
Wichtig: Diese Mahnstufe erfolgt per Rechtsanwaltsschreiben, wodurch eine zusätzliche Gebühr in Höhe von mindestens 44,10 € anfällt. Dies als Vorabinfo und Argumentationshilfe.
