Bonus-Auszahlung 2025 erfolgt bis zum 15.12.
17.11.2025Die Bonus-Auszahlung 2025 ist geplant bis zum 15.12.
Die Bonus-Auszahlung 2025 ist geplant bis zum 15.12.
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 findet eine länderübergreifende Online-Befragung der Angehörigen der steuerberatenden Berufe sowie der Bürgerinnen und Bürger im gesamten Bundesgebiet – mit Ausnahme von Hessen – statt. Im Mittelpunkt der Befragung steht der angebotene Service der Finanzämter.
Mit einem Unterschriftenpad (alternativ Tablet PC) können Dokumente wie Beitrittserklärung, Vollständigkeitserklärung oder auch die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen rechtssicher digital signiert werden. Der Verein hat bereits seit 2021 das Model signotec Delta von der Firma signotec GmbH freigegeben und zahlreiche Beratungsstellenleiter:innen genießen die Vorteile der Software SignoSign/2 in der täglichen Beratungspraxis. Hierfür steht nun…
Die Bestellmöglichkeit für den kostenlosen Bezug einer neuen Softwarelizenz für den Veranlagungszeitraum 2025 endet am 10.11.2025.
Beratungsstellenleiterinnen erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dafür ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich; es kann zudem Gewerbesteuer anfallen. Wer mehrere Gewerbe betreibt, muss diese jeweils getrennt betrachten und steuerlich korrekt erfassen.
Die personalisierten Mitgliederanschreiben können Sie ab sofort über den Onlineshop bis 30.11. bestellen. In diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder den automatisierten Versand über E-Post von der Deutschen Post an – die komplette Abwicklung übernimmt die Hauptverwaltung für Sie.
Ihre erfolgreiche Empfehlung eines:r neuen Beratungsstellenleiters:in ist uns 1.000 € (zzgl. USt.) wert.
Erfahrungsgemäß wird sich der Kündigungseingang zur Kündigungsfrist am 30.09. häufen. Bei Ihnen eingehende Kündigungen von Mitgliedern versehen Sie bitte umgehend mit Ihrem Eingangsstempel und der Mitgliedsnummer und leiten diese per Webportal-Upload an die Hauptverwaltung weiter.
Am 14. Oktober 2025 stellt Microsoft den Support für Windows 10 ein. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie keine Sicherheitsupdates mehr. Neu entdeckte Schwachstellen werden nicht mehr geschlossen – Cyberkriminelle könnten diese gezielt ausnutzen.
In der letzten Zeit sind vermehrt Fälle aufgetreten, bei denen in der Vollmachtsdatenbank elektronisch eine Vollmacht hinterlegt ist, diese Vollmacht aber bei den Finanzämtern nicht in den Grunddaten des Steuerfalles eingearbeitet war. Dies führte dazu, dass Steuerbescheide nicht an den bevollmächtigten Berater, sondern an deren Mandanten bekanntgegeben wurden.