Kleinunternehmer:in und Wechsel zur Regelbesteuerung
26.11.2024Die Kleinunternehmer-Regelung ist einfach: es fällt keine Umsatzsteuer an. Was müssen Sie aber als Beratungsstellenleiter:in beachten, wenn Sie zur Regelbesteuerung wechseln (müssen)?
Die Kleinunternehmer-Regelung ist einfach: es fällt keine Umsatzsteuer an. Was müssen Sie aber als Beratungsstellenleiter:in beachten, wenn Sie zur Regelbesteuerung wechseln (müssen)?
Lohnsteuerhilfevereine haben nun endlich Beratungsbefugnis für Betreiber:innen einer kleinen Photovoltaikanlage bis zu 30 kW. Die Einnahmen sind steuerfrei, die Photovoltaikanlage wird ohne Umsatzsteuer erworben. Doch was gibt es für Sie als Beratungsstellenleiter:in zu beachten?