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NEU: Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen auch im Feststellungsverfahren

NEU: Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen auch im Feststellungsverfahren

Unser Verband BVL hat sich sehr dafür eingesetzt, dass die Vertretungsbefugnis im Feststellungsverfahren in die Vollmachtsdatenbank implementiert wird. Erfreulicherweise wurde nun mit dem BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2023 das neue Vollmachtsmuster für Lohnsteuerhilfevereine veröffentlicht.

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VDB | So vermeiden Sie Mahnungen vom Finanzamt bei Wechsel-Mitgliedern

VDB | So vermeiden Sie Mahnungen vom Finanzamt bei Wechsel-Mitgliedern

Die Vollmachtsdatenbank ist mittlerweile nicht mehr aus dem Beratungsalltag wegzudenken. Neben den elementaren Vorteilen ist ein unerfreulicher Automatismus aufgetaucht: Wird eine Vollmacht gelöscht, weil das Mitglied die Beratungsstelle gewechselt hat, so entfällt automatisch die steuerliche Vertretung. Dadurch kann es zu unerwünschten Mahnungen vom Finanzamt für die Mitglieder kommen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das vermeiden…

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Automatische Löschung von nicht zustellbaren E-Mail-Adressen

Automatische Löschung von nicht zustellbaren E-Mail-Adressen

Die Mitgliederinformation wurde, sofern vorhanden, per E-Mail an die Mitglieder versendet. Nicht zustellbare E-Mail-Adressen wurden nun erstmals automatisiert gelöscht.

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VDB | Widerruf der Vollmachten bei Mitgliederabgang

VDB | Widerruf der Vollmachten bei Mitgliederabgang

Aufgrund der vermehrten Nutzung der Vollmachtsdatenbank im Verein kommt es auch immer öfter zu Mitgliederwechseln mit vorhandener Freigabe in der VDB. Ist dies der Fall würden wir Sie bitten, Ihre Vollmacht bei Mitgliederabgang in der VDB zu widerrufen, damit auch die neue Beratungsstelle problemlos die VDB nutzen kann. Wir appellieren hier an Ihre Kollegialität.

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Update: Härtefallhilfen für Öl, Flüssiggas & Pellets | Beratungsbefugnis bei Antragstellung?

Update: Härtefallhilfen für Öl, Flüssiggas & Pellets | Beratungsbefugnis bei Antragstellung?

Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der gestiegenen Energiepreise Härtefallhilfen für Privathaushalte beschlossen. Für die Abwicklung der Beantragung und Auszahlung sind die Bundesländer verantwortlich. Die Antragstellung ist bundeslandspezifisch geregelt. Derzeitiges Fazit zur Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine: Es besteht keine Beratungsbefugnis und keine Verpflichtung zur Antragstellung aufgrund einer Mitgliedschaft. Es gibt keine Erlaubnis zur Antragstellung für Lohnsteuerhilfevereine,

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Neues Bonuskriterium: fristgerechte Kooperation – Kürzung ab 2. fehlender Rückmeldung

Neues Bonuskriterium: fristgerechte Kooperation – Kürzung ab 2. fehlender Rückmeldung

Mit der stetig steigenden Mitgliederzahl steigt leider auch die Anzahl der Beschwerden. Deshalb ist fristgerechte Kooperation unabdingbar und ab sofort auch ein Bonuskriterium. Das bedeutet, dass ab der 2. fehlenden Rückmeldung der Bonus um die jeweiligen Mitgliedsbeiträge gekürzt wird. Bei weiter fehlenden Rückmeldungen behält sich der Verein tiefgreifendere Bonuskürzungen bis hin zur kompletten Streichung vor.

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Interim-Berater:innen gesucht | Haben Sie freie Kapazitäten?

Interim-Berater:innen gesucht | Haben Sie freie Kapazitäten?

Sie haben noch freie Kapazitäten und können mindestens 20 Mitglieder vorübergehend betreuen? Dann melden Sie sich gerne als Interim-Berater:in.

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Neue Beitragsordnung 2023 | Offene Altbeiträge 2022

Neue Beitragsordnung 2023 | Offene Altbeiträge 2022

Beratungsstellenleiter:innen können für den Beitrag 2022 bei Bestandsmitgliedern (Beitritt bis 31.12.2022) noch wahlweise die alte oder neue Beitragsordnung verwenden. Bei Mitgliedern mit Beitritt ab 01.01.2023 gilt für den Beitrag 2023 und rückwirkende Beiträge zwingend die neue Beitragsordnung.

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Neue Beitragsordnung 2023 | alte Flyer bis 31.12.2022 verteilen

Neue Beitragsordnung 2023 | alte Flyer bis 31.12.2022 verteilen

Bitte beachten Sie, dass unsere Flyer einen Hinweis zur Beitragsordnung gültig bis 31.12.2022 beinhalten. Unsere Beitragsordnung ändert sich zum 01.01.2023. Aus wettbewerbs- und haftungsrechtlichen Gründen müssen deshalb die alten Flyer bis zum 31.12.2022 verteilt oder vernichtet werden.

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Neue Beitragsordnung ab 01.01.2023 | Argumentationshilfe

Neue Beitragsordnung ab 01.01.2023 | Argumentationshilfe

Die neue Beitragsordnung mit einer progressiv ansteigenden Erhöhung von 2,5, 5 und 10 % wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie ist ab dem 01.01.2023 anzuwenden.

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