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Automatische Löschung von nicht zustellbaren E-Mail-Adressen

Automatische Löschung von nicht zustellbaren E-Mail-Adressen

Die Mitgliederinformation wurde, sofern vorhanden, per E-Mail an die Mitglieder versendet. Nicht zustellbare E-Mail-Adressen wurden nun erstmals automatisiert gelöscht.

Inhaltsverzeichnis


Gründe für nicht zustellbare E-Mail-Adressen

  • Postfach voll
  • IP-Adresse wurde gesperrt
  • E-Mail-Adresse wurde gelöscht
  • E-Mail-Adresse wurde falsch geschrieben
  • Dublette

Häufige Fragen zur Löschung

Wann wurde gelöscht?

Die Mitgliederinformation wurde, sofern vorhanden, per E-Mail an die Mitglieder versendet. Der Versand erfolgt über ein professionelles Newsletter-Softwaretool. Nicht alle E-Mail-Adressen sind zustellbar. Die durchschnittliche Bouncequote lag bei diesem Mailing bei ca. 5 %.

Die Ermittlung nicht zustellbarer E-Mail-Adressen (das sogenannte Bounce-Management) erfolgt vollautomatisiert. Man unterscheidet zwischen permanenten und temporären Zustellproblemen. Ist die E-Mail-Adresse aufgrund eines temporären Problems nicht erreichbar, bspw. weil das Postfach voll ist oder die IP-Adresse gesperrt wurde, kann die E-Mail nicht zugestellt werden.

Ein permanentes Problem liegt vor, wenn die E-Mail-Adresse nicht existiert. Zum Beispiel kann hier die E-Mail-Adresse gelöscht worden sein oder können ganz banale Schreibfehler vorliegen wie z. B. muster@gmail.de anstatt muster@gmail.com. Ebenso werden Dubletten automatisch eliminiert um einen Spamverdacht auszuschließen.

Warum wurde gelöscht?

Das alles dient zum einen dazu, dass unsere Domain altbayerischer.de als Versender auch weiter als „sauberer“ Versender eingestuft wird und nicht gesperrt wird (= Blacklisting). Zum Anderen muss die Mitgliederinformation allen Mitgliedern fristwahrend zugestellt werden. Um von vornherein Diskussionen hinsichtlich der Mitwirkungspflicht eines Mitglieds bzgl. einer korrekten E-Mail-Adresse auszuschließen, wird den Mitgliedern mit nicht zustellbaren E-Mail-Adressen die Mitgliederinformation rechtzeitig noch per Post zugesandt.

Es wurde doch bisher nicht gelöscht?

Neu ist, dass die nicht zustellbaren E-Mail-Adressen in unserer Datenbank gelöscht und die Beratungsstellen darüber benachrichtigt werden. Die Mitgliederinformation auf dem „zweiten“ Weg, also per Post an die Mitglieder, ist besonders arbeitsaufwendig und mit entsprechenden Druck-, Lettershop- und Portokosten verbunden. Daher bitten wir Sie die korrekten E-Mail-Adressen, sofern vorhanden, einzupflegen.

Ich konnte dem Mitglied vor kurzem noch problemlos eine E-Mail senden.

Wie eingangs geschildert, kann die Zustellung auch nur temporär nicht möglich sein. Ebenso kann es sein, dass Sie den Hinweis der Nichtzustellung gar nicht erhalten haben.

Fazit: Zurückgewiesene E-Mail-Adressen prüfen

Grundsätzlich sollte im Einzelfall geprüft werden. Sofern Sie sich sicher sind, dass eine gelöschte E-Mail doch funktioniert, können Sie diese bitte erneut im ALH WebPortal eintragen.

Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater hat Ulrich Danner seit vielen Jahren stets im Blick, wie sich die Weiterentwicklung unseres Lohnsteuerhilfevereins zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.