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Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und Erstattungen

Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und Erstattungen

Rückwirkend zum 01.01.2019 hat der Bundesgesetzgeber eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung mit 1,8 % pro Jahr beschlossen.

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