Aktuelle BVL-Fachinformation
07.07.2026Hier können Sie sich die aktuelle BVL-Fachinformation herunterladen.
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Für ein gedeihliches Miteinander und für die Außenwirkung ist es sinnvoll, dass ein Mitgliederwechsel von einem BVL-Mitgliedsverein zu einem anderen BVL-Mitgliedsverein nach einer einheitlichen Regelung abgewickelt werden kann, auch wenn die Kündigungsfrist, regelmäßig zum 30.09. eines Jahres, bereits verstrichen ist. Der Vorstand hat deshalb eine Handlungsempfehlung für diese Fälle beschlossen.