Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und Erstattungen
19.12.2022Rückwirkend zum 01.01.2019 hat der Bundesgesetzgeber eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung mit 1,8 % pro Jahr beschlossen.
Rückwirkend zum 01.01.2019 hat der Bundesgesetzgeber eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung mit 1,8 % pro Jahr beschlossen.
Seit Jahren wurde über die Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelungen in der Abgabenordnung diskutiert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. August 2021 entschieden,