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Redaktioneller Beitrag | Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen

Redaktioneller Beitrag | Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 besteht Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine bei Steuerpflichtigen mit begünstigten Photovoltaikanlagen. Aus diesem Anlass können nun Lohnsteuerhilfevereine eine Vielzahl von Steuerpflichtigen beraten, die bisher nicht Mitglieder werden konnten.

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