Geldwäschegesetz: Pflichten für Lohnsteuerhilfevereine
28.01.2026Seit dem 1. Januar 2020 zählen Lohnsteuerhilfevereine gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 des Geldwäschegesetzes (GwG) zu den Verpflichteten. Dies bedeutet, dass sie spezifische Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzen müssen.