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Entfernungspauschale auch bei Freifahrtberechtigungen bei Soldaten:innen möglich

Entfernungspauschale auch bei Freifahrtberechtigungen bei Soldaten:innen möglich

Soldaten und Soldatinnen erhalten im Nah- und Fernverkehr sogenannte Freifahrtberechtigungen, wenn die Fahrten in Uniform angetreten werden. Da die Prüfung und individuelle Versteuerung dieser Fahrten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, können Arbeitgeber die Freifahrten pauschal nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 EStG n.F. besteuern:

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