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VDB und FSC: Kein Datenabruf für gekündigte Mitglieder + Widerruf Vollmacht

VDB und FSC: Kein Datenabruf für gekündigte Mitglieder + Widerruf Vollmacht

Für gekündigte Mitglieder (ab Datum Wirksamkeit Kündigung) darf gemäß § 80 a Abs. 1 S. 4 AO kein Datenabruf mehr für die vorausgefüllte Steuererklärung vorgenommen werden. Deshalb müssen angezeigte bzw. angelegte Vollmachten widerrufen werden (§ 383b Abs. 1 Nr. 2).

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