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Einspruchsentscheidung: Handlungsbedarf als Beratungsstellenleiter:in

Einspruchsentscheidung: Handlungsbedarf als Beratungsstellenleiter:in

Falscher Bescheid, Einspruch und folgend eine negative Einspruchsentscheidung. Bei Vorliegen einer Einspruchsentscheidung besteht grundsätzlich nur noch die Möglichkeit einer Klage – in Ausnahmefällen der schlichte Änderungsantrag. Wie Sie als Beratungsstellenleiter:in vorgehen sollten, zeigen wir Ihnen hier.

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