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FAQ Vollmachtsdatenbank | Häufige Fragen rund um die VDB

FAQ Vollmachtsdatenbank | Häufige Fragen rund um die VDB

Unsere Technik-Hotline erreichen immer wieder viele Fragen zur Vollmachtsdatenbank. Die häufigsten Fragen haben wir für Sie im internen Bereich unter Datenabruf VDB beantwortet. Werfen Sie bitte gerne einen Blick in unsere FAQs, bevor Sie zum Hörer greifen. Vielen Dank!

Wie kann ich in der Vollmacht die Steuer-Nr. hinzufügen oder ändern?

Gehen Sie bitte nach unserer VDB-Anleitung entsprechend Ihrem Steuerprogramm vor:

Warum kann ich trotz vorhandener Vollmacht keine Belege in ESt-PLUS abrufen?

  • Scheidung oder Heirat: Die ID-Nr. der Person darf in ESt-PLUS nur ein einziges Mal vorkommen. Bitte prüfen Sie, ob die ID-Nr. im nicht mehr benötigten Steuerfall bereits gelöscht ist.
  • Austrittsdatum ist vorhanden: Löschen Sie in den "Stammdaten" im Reiter "Verein" das Austrittsdatum.

Warum wurde meine Vollmacht zurückgewiesen?

Die häufigsten Zurückweisungsgründe mit weiterer Vorgehensweise finden Sie in unserer VDB-Anleitung entsprechend Ihrem Steuerprogramm:

Wie verhält es sich mit der Vollmacht und dem Belegabruf bei verstorbenen Mitgliedern?

Die Vollmacht ist zu widerrufen, wenn das Mitglied verstorben ist.
Wird die Steuererklärung im Auftrag eines oder einer Rechtsnachfolgers:in erstellt, kann die Vollmacht bestehen bleiben oder mit Unterschrift des oder der Rechtsnachfolgers:in in der VDB angelegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen FSC und VDB?

Beim bisherigen Freischaltcodeverfahren dauerte es meist über 1 Woche, bis der bei der Finanzverwaltung beantragte Freischaltcode (FSC) an das Mitglied übermittelt wurde. Danach musste dieses Dokument wieder den Weg in die Beratungsstelle finden, was mitunter nochmals mehrere Wochen in Anspruch nahm. Mit dem neuen System (VDB) benötigen Sie nur die vom Mitglied unterschriebene „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ und sind sonst völlig unabhängig vom Mitglied: Sie beantragen mit dieser Vollmacht die Freischaltung der VDB und können meist bereits am Folgetag die Belege des Mitglieds abrufen.

Der Abruf der Belege über FSC und VDB kann parallel genutzt werden (pro Person ist aber nur FSC oder VDB möglich).

Wie ist zu verfahren, wenn mir keine Steuernummer vorliegt?

Vollmachten sollen nur dann ohne Steuernummer (mit BUFA-Nummer) übermittelt werden, wenn der Steuerpflichtige bisher nicht steuerlich geführt bzw. die Steuernummer (z. B. nach Ruhen) nicht bekannt ist.

Welche Daten erhalte ich bei der Steuerkonto-Abfrage?

Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen eines Steuerkontos können abgeglichen werden. Die Informationen werden Ihnen über das Elster Onlineportal (EOP) direkt angeboten.

Ein Abruf ist nur mit der korrekten Steuernummer möglich.

Sofern Sie ESt-Plus nutzen, kann der Steuerkontenabruf auch im Programm durchgeführt werden.

Was ist zu beachten, wenn ein Großteil der Daten als FSC vorliegt?

Die Steuerprogramme Tax, WISO, Taxman und Akademische Arbeitsgemeinschaft (Steuertipps) unterscheiden nicht, ob die Daten über FSC oder VDB vorliegen.
Bei ESt-Plus müssen die E-Daten für FSC und VDB separat abgerufen werden.

Liegt der FSC bereits vor, können Sie jederzeit die VDB beantragen. Sobald die VDB für das Mitglied freigeschaltet ist, erlischt der FSC automatisch.

Der Abruf der Belege über FSC und VDB kann parallel genutzt werden (pro Person ist aber nur FSC oder VDB möglich).

Was bedeutet die Untervollmacht (Zeile 14)?

Wenn hier ein Kreuz gesetzt ist, hat auch ein:e Mitarbeiter:in die Berechtigung, Belege für diese Person abzurufen. Die Untervollmacht ist zwingend zu befüllen.

Was ändert sich bei der Bekanntgabevollmacht (Zeile 17) ab dem VZ 2023?

Ist in Zeile 17 ein Kreuz gesetzt, wird die Beratungsstelle als Empfänger von Steuerbescheiden legitimiert.

Wenn in der VDB eine Bekanntgabevollmacht hinterlegt ist (aktive Vollmacht mit aktiver Steuernummer), soll bis VZ 2022 keine Einmal-Empfangsvollmacht in die Steuererklärung eingetragen werden.

Ab VZ 2023 ist die Eintragung einer Einmal-Empfangsvollmacht (geändertes Formular) nicht mehr möglich. Der Versand des Original-Bescheids an die Beratungsstelle kann somit nur noch über die VDB beantragt werden.

Was ist bei einer Zusammenveranlagung zu beachten?

Bei Ehepaaren müssen zeitnah immer zwei inhaltsgleiche Vollmachten übermittelt werden (zum sachlichen und zeitlichen Umfang der Bevollmächtigung)!

Sofern bei Ehepaaren zwei Steuernummern vorhanden sind (z. B. in den Vorjahren wurde eine Einzelveranlagung durchgeführt), darf nur die gemeinsame Steuernummer eingetragen werden.

Was ist bei der VDB zu tun, wenn sich die Steuernummer eines Mitglieds ändert?

Eine Änderung der Steuernummer muss zwingend auch in der Vollmacht aktualisiert werden. Genauere Informationen wie Steuernummern in der Vollmacht geändert werden können, finden Sie in unseren VDB-Anleitungen.

Muss die Vollmacht beim Finanzamt eingereicht werden?

Nein, die Vollmachten müssen für den Datenabruf lediglich als Original/Kopie/Scan in der Beratungsstelle vorliegen.

Es reicht aus, die auf der Vollmacht eingetragenen Daten (Steuer-ID, Geburtsdatum, Name, Vorname, Kreuze soweit gesetzt) über das Elsterportal bzw. über die Steuersoftware einzutragen.

Was ist hinsichtlich Vollmacht zu beachten, wenn ein Mitglied kündigt?

Bei einer Kündigung des Mitglieds muss die Vollmacht widerrufen werden. Bitte beachten Sie hierzu in unserer Anleitung den Punkt „Vollmachten widerrufen“.

Wie kann ich über die VDB steuern, wohin der Originalbescheid gesendet wird?

Ob der Originalbescheid zur Beratungsstelle oder direkt zum Mitglied gesendet werden soll, können Sie über die Zeile 17 auf der „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ steuern:

  • Kreuz ist gesetzt = Originalbescheid wird zur BST gesendet (korrekte Steuernummer in der Vollmacht zwingend notwendig)
  • Kreuz ist NICHT gesetzt = Originalbescheid wird zum:r Steuerpflichtigen gesendet

Ist auf der Vollmacht das Kreuz gesetzt, muss auch beim Antrag in der VDB der Haken gesetzt werden und umgekehrt.

Tipp: Ob das Kreuz auf der „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ standardmäßig gesetzt sein soll oder nicht, können Sie im WebPortal unter Meine BST > Voreinstellungen hinterlegen.

Was ist DIVA (Digitaler Verwaltungsakt)?

Die Antwort auf diese und weitere wichtige Fragen finden Sie in unserem FAQ zu DIVA.


Beitragsbild © Julian – fotolia.com

Tobias Trenner

Ihr Ansprechpartner für Cloud Verwaltung, Elster-Service, IT-Service, Steuerprogramm-Service, Mitgliederschreiben und ALH-Postbox