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Wegfall der Einmalbekanntgabe-Vollmacht in Vordrucke 2023: VDB nutzen oder Vollmacht einreichen

Wegfall der Einmalbekanntgabe-Vollmacht in Vordrucke 2023: VDB nutzen oder Vollmacht einreichen

Die neuen Vordruckentwürfe für VZ 2023 sehen keine Möglichkeit mehr vor, Angaben über die Einmalbekanntgabe-Vollmacht in der Einkommensteuererklärung 2023 zu machen. Der Grund dafür ist die Einführung der Vollmachtsdatenbank. Die bisherigen Felder für die Eingabe der Einzelzustellung im Bescheid wurden entfernt.

Handlungsempfehlung

Vollmachtsdatenbank (VDB) nutzen oder ➜ Vollmacht einreichen

Aufgrund der vielfachen Vorteile empfehlen wir jedoch eine schnelle Umstellung auf die Vollmachtsdatenbank.

Vollmachtsdatenbank (VDB) nutzen

Bei Nutzung der VDB wird – bei entsprechender Eingabe zur Bekanntgabevollmacht in den Vollmachtsdaten – der Steuerbescheid wie bisher an die betreffende Beratungsstelle gesandt. Wenn zusätzlich über die VDB eine Einwilligung in die digitale Bekanntgabe vorliegt, erhalten die Beratungsstellen Bescheide auf elektronischem Wege (DIVA II Steuerbescheid als PDF analog Originalsteuerbescheid).

Vollmacht einreichen

Wer ohne Nutzung der Vollmachtsdatenbank nach dem Wegfall der Einmalbekanntgabe-Vollmacht Steuerbescheide an die Beratungsstelle zugestellt haben möchte, muss dem Finanzamt eine separate Vollmacht zusenden.

Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.