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Gesetzgebung | Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten (Bundesregierung)

Gesetzgebung | Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am 31.08.2022 das 8. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Danach soll ab dem 01.01.2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen, bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden.

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