Gesetzgebung | Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten (Bundesregierung)
28.10.2022Die Bundesregierung hat am 31.08.2022 das 8. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Danach soll ab dem 01.01.2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen, bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden.