Neuer Vorläufigkeitsvermerk zu Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktienveräußerungsverlusten
27.02.2022Nach § 20 Abs. 6 S. 2 EStG können Verluste aus Kapitalvermögen nur mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Eine zusätzliche Verlustverrechnungsbeschränkung gilt für Verluste aus der Veräußerung von Aktien (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG). Diese dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern nur mit Gewinnen, die aus der…