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Vollmacht | Bekanntgabe nur über Vollmachtsdatenbank (VDB) nicht über Ergänzende Angaben

Vollmacht | Bekanntgabe nur über Vollmachtsdatenbank (VDB) nicht über Ergänzende Angaben

Die Möglichkeit zur Erfassung einer Einmalbekanntgabe-Vollmacht ist ab dem Veranlagungsjahr 2023 ersatzlos entfallen. Stattdessen ist die Bekanntgabevollmacht über die Vollmachtsdatenbank anzuzeigen. Eine „Umgehung“ durch Nutzung der Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung (Zeile 37) ist nicht erwünscht.

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