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Warum nur die vereinseigene E-Mail-Adresse genutzt werden darf – und was bei Verstößen droht

Warum nur die vereinseigene E-Mail-Adresse genutzt werden darf – und was bei Verstößen droht

Das aktuelle Urteil des OLG München vom 31.07.2024 markiert einen entscheidenden Wendepunkt im Umgang mit dienstlicher E-Mail-Kommunikation und personenbezogenen Daten. Es zeigt eindringlich, dass die Verwendung privater E-Mail-Adressen für berufliche Zwecke schwerwiegende datenschutzrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

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